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Mann muss Kostenvorschuss für Scheidungsverfahren bezahlen
Ein Mann wollte sein Ehescheidungsurteil ändern lassen, ohne die Verfahrenskosten zu bezahlen. Das Bundesgericht weist seine Beschwerde ab, weil er keine ausreichende Begründung lieferte.

Ein Mann hatte beim Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West ein Verfahren eingeleitet, um sein Ehescheidungsurteil vom Dezember 2023 abändern zu lassen. Das Gericht lehnte seinen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege ab und forderte ihn auf, einen Kostenvorschuss von 2'500 Franken zu bezahlen.

Der Mann legte dagegen Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft ein. Dieses stufte die Beschwerde als aussichtslos ein und gab ihm die Möglichkeit, sie zurückzuziehen. Zudem lehnte das Kantonsgericht seinen Antrag ab, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu erteilen. Der Mann wandte sich daraufhin an das Bundesgericht.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es begründete seinen Entscheid damit, dass der Mann sich in seiner Beschwerde nicht ausreichend mit den Argumenten des Kantonsgerichts auseinandergesetzt hatte. Insbesondere ging er nicht auf die vom Kantonsgericht festgestellte Aussichtslosigkeit seiner Beschwerde ein. Das Bundesgericht verzichtete ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten.

Die Entscheidung bedeutet, dass der Mann den geforderten Kostenvorschuss bezahlen muss, wenn er sein Scheidungsurteil ändern lassen will. Ohne Bezahlung wird sein Abänderungsverfahren nicht weitergeführt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_1089/2025