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Mann zieht Beschwerde gegen Rückforderung von Anwaltskosten zurück
Ein Mann wehrte sich zunächst gegen die Rückforderung der Kosten für seinen amtlichen Verteidiger. Später zog er seine Beschwerde beim Bundesgericht vollständig zurück.

Ein Mann namens A. hatte sich ursprünglich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht gewandt. Er wollte gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vorgehen, der die Rückforderung der Kosten für seine amtliche Verteidigung betraf. Die amtliche Verteidigung ist ein vom Staat bestellter Anwalt, dessen Kosten zunächst vom Staat übernommen werden.

Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hatte am 20. Oktober 2025 entschieden, dass der Mann die Kosten für seinen amtlichen Verteidiger zurückzahlen muss. Daraufhin reichte er eine undatierte Beschwerdeschrift ein, die das Kantonsgericht am 18. November 2025 an das Bundesgericht weiterleitete.

Nachdem das Bundesgericht das Beschwerdeverfahren eröffnet hatte, erklärte der Mann jedoch am 6. Dezember 2025 den vollständigen Rückzug seiner Beschwerde. Das Bundesgericht stellte daraufhin das Verfahren ein und verzichtete aufgrund der Umstände auf die Erhebung von Gerichtskosten. Die Einzelrichterin Koch schrieb das Verfahren als gegenstandslos ab.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1250/2025