Ein wegen schwerer Drogendelikte verurteilter Mann bleibt in Haft, obwohl er gesundheitliche Probleme hat. Der ausländische Staatsangehörige, der sich seit Juni 2023 in der Gefängnisabteilung eines Spitals befindet, hatte seine sofortige Freilassung beantragt. Das Bundesgericht hat diesen Antrag nun abgewiesen.
Der Mann wurde im Mai 2025 vom Strafgericht in Lausanne zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem ordnete das Gericht seine Landesverweisung für 15 Jahre an. Gegen dieses Urteil hat der Verurteilte Berufung eingelegt und fordert eine Haftstrafe von höchstens vier Jahren. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits verlangt in ihrer Anschlussberufung neun Jahre Freiheitsstrafe.
In seinem Antrag auf Freilassung machte der Mann geltend, dass seine Haftbedingungen in der Spitalabteilung gesundheitsschädlich seien. Laut einem Bericht der Spitalleitung hat er innerhalb eines Jahres 12 Kilogramm zugenommen und dadurch Diabetes Typ 2 entwickelt. Zudem leide er unter psychischer Erschöpfung. Der Verurteilte ist auf einen Rollstuhl angewiesen und benötigt tägliche Pflegeleistungen sowie Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen.
Das Bundesgericht hält jedoch fest, dass problematische Haftbedingungen allein nicht automatisch zur Freilassung führen. Eine Entlassung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Haft das Leben des Betroffenen konkret gefährden würde. Dies sei hier nicht der Fall. Zudem überwiege das öffentliche Interesse an der Haft die persönliche Freiheit des Mannes, insbesondere angesichts der Schwere seiner Straftat und der hohen Freiheitsstrafe. Das Gericht weist auch darauf hin, dass der Mann in der Spitalabteilung die nötige medizinische Versorgung erhält.