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Frau scheitert mit Antrag auf Neubeurteilung ihrer Scheidung
Eine Frau wollte ihr Scheidungsurteil neu verhandeln lassen und berief sich auf ein altes Gutachten. Das Bundesgericht wies ihr Gesuch ab, weil sie wichtige Fristen versäumt hatte.

Eine geschiedene Frau versuchte, ihr Scheidungsurteil vom Juni 2023 in Bezug auf elterliche Sorge, Unterhalt und Kostenverteilung neu beurteilen zu lassen. Sie stellte im Mai 2025 einen entsprechenden Antrag beim Kantonsgericht St. Gallen und verlangte den Ausschluss eines Gutachtens aus dem Jahr 2017 aus den Verfahrensakten.

Das Kantonsgericht lehnte ihren Antrag bereits im September 2025 ab. Die Begründung: Das Gutachten sei ihr längst bekannt gewesen und sei bereits im ursprünglichen Verfahren berücksichtigt worden. Außerdem habe sie die gesetzliche 90-Tage-Frist für solche Anträge deutlich überschritten. Die Frau legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.

In ihrer Beschwerde an das Bundesgericht berief sich die Frau auf ihren schlechten Gesundheitszustand und bat um Nachsicht bei den Fristen. Sie beantragte zudem, ihre Beschwerdebegründung später nachreichen zu dürfen, sobald es ihr gesundheitlich besser gehe. Das Bundesgericht wies jedoch all ihre Anträge zurück.

Das Bundesgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Frau nicht ausreichend dargelegt habe, warum sie nicht rechtzeitig einen Anwalt mit der Beschwerdeerhebung beauftragt hatte. Zudem habe sie sich in ihrer Beschwerde nicht mit dem Hauptargument des Kantonsgerichts auseinandergesetzt – nämlich dass das Gutachten kein neu entdecktes Beweismittel darstelle. Die Frau muss nun auch die Gerichtskosten von 1.000 Franken übernehmen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_1068/2025