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Mann scheitert mit Richter-Ablehnung wegen unbezahlter Gebühr
Ein Mann wollte drei Richter ablehnen lassen, zahlte aber die geforderte Gebühr nicht. Das Bundesgericht weist seine Beschwerde ab, weil er seine Argumente nicht klar darlegt.

Ein Mann hatte im Mai 2025 beantragt, drei Genfer Richter von seinem Fall auszuschließen. Das Gericht verlangte dafür eine Gebühr von 1.000 Franken. Als er diese nicht bezahlte, erhielt er eine Zahlungsfrist bis zum 13. Juni 2025. Der Mann legte gegen diese Gebührenforderung Beschwerde ein, musste dafür aber wiederum 400 Franken Vorschuss bezahlen.

Nachdem er auch diesen Betrag nicht bezahlte, beantragte er Prozesskostenhilfe, die jedoch abgelehnt wurde. Das Genfer Gericht setzte ihm daraufhin eine letzte Frist von 20 Tagen, um die 400 Franken zu bezahlen. Als diese Frist ungenutzt verstrich, erklärte das Gericht seine Beschwerde für unzulässig.

Der Mann wandte sich schließlich an das Bundesgericht und brachte verschiedene Einwände vor: Die Gebühr sei unangemessen hoch, die Zahlungsaufforderung sei an die falsche Adresse geschickt worden, und das Gericht habe zu früh entschieden. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde jedoch ab. Die Richter begründeten dies damit, dass der Mann seine Argumente nicht ausreichend dargelegt habe und sich auf Behauptungen stütze, die nicht durch Beweise untermauert seien. Seine Beschwerde erfülle nicht die gesetzlichen Anforderungen und sei daher unzulässig.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_622/2025