Eine GmbH hatte gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 2. September 2025 Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. In dem Verfahren ging es um eine Geldforderung gegenüber einer AG. Die Beschwerde wurde am 23. September 2025 beim Bundesgericht eingereicht.
Knapp drei Monate später, am 11. Dezember 2025, informierte die Firma das Gericht schriftlich, dass sie ihre Beschwerde zurückziehe. Das Bundesgericht hat daraufhin das Verfahren als erledigt abgeschrieben, wie es in solchen Fällen üblich ist.
Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 300 Franken muss die zurückziehende GmbH tragen. Der gegnerischen AG wurde keine Entschädigung zugesprochen, da ihr durch das kurze Verfahren vor dem Bundesgericht keine entschädigungspflichtigen Kosten entstanden sind. Mit dem Rückzug der Beschwerde wird das Urteil des Aargauer Obergerichts rechtskräftig.