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Franzose muss nach Messerstich für acht Jahre ins Gefängnis
Ein Franzose stach seinem Mitbewohner bei einem Streit ein Messer in den Brustkorb. Das Bundesgericht bestätigt die achtjährige Freiheitsstrafe und den Landesverweis für zehn Jahre.

Der Fall ereignete sich im März 2024, als ein Franzose seinem Mitbewohner bei einem Streit ein Messer in den Brustkorb stach. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen an mehreren inneren Organen, darunter Lunge, Niere, Zwerchfell und Magen. Nach einer günstigen klinischen Entwicklung konnte der Verletzte zwei Wochen später das Krankenhaus verlassen.

Das Bundesgericht bestätigte nun die Verurteilung des Täters wegen versuchten Mordes zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe. Die Richter betonten, dass der Täter mit großer Gewalt zugestochen hatte, wobei das Messer mehrere Kleidungsschichten durchdrang. Angesichts der Heftigkeit der Tat und der angegriffenen Körperzone sei ein tödlicher Ausgang sehr wahrscheinlich gewesen. Der Täter habe dies wissen müssen und in Kauf genommen.

Die Bundesrichter wiesen auch die Einwände des Verurteilten zurück, der behauptete, er habe das Opfer nur versehentlich verletzt, als er es mit einem Küchenmesser in der Hand abwehren wollte. Diese Version sei angesichts der Schwere der Verletzungen nicht glaubhaft. Zudem bestätigten sie den zehnjährigen Landesverweis, da der Täter mit seiner Tat und zahlreichen früheren Vergehen eine reale Gefahr für die öffentliche Ordnung darstelle.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_759/2025