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Finanzberater bleibt in Einzelhaft wegen Betrugsverdachts in Millionenhöhe
Ein Mann muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben, der ein Schneeballsystem mit über 290 Geschädigten betrieben haben soll. Das Bundesgericht bestätigt sowohl die Verlängerung der Haft als auch die Einzelhaft.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Finanzberater, der ein Betrugssystem mit über 290 geschädigten Personen und einer Deliktsumme von mehr als 10 Millionen Franken betrieben haben soll, weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Der Mann wird des gewerbsmässigen Betrugs, der Urkundenfälschung, von Konkursdelikten und der unerlaubten Entgegennahme von Publikumseinlagen verdächtigt. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.

Die Richter bestätigten sowohl die Verlängerung der Untersuchungshaft bis Ende Januar 2026 als auch die Beibehaltung der Einzelhaft. Sie sahen ausreichende Hinweise für Flucht- und Kollusionsgefahr. Der Mann habe bereits in der Vergangenheit versucht, auf eine Geschädigte einzuwirken und falsche Saldobestätigungen erwirkt. Zudem hätten seine Ehefrau und sein Sohn ihren Wohnsitz im Ausland, und er habe Dritten gegenüber Pläne für eine Ausreise in die USA mitgeteilt.

Die vom Beschuldigten vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen wie elektronische Fussfessel oder Ausweis- und Schriftensperre seien nicht ausreichend, um die Flucht- und Kollusionsgefahr zu bannen. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass die Einzelhaft mit fortschreitender Dauer des Verfahrens unter grundrechtlichen Aspekten nicht unbegrenzt aufrechterhalten werden könne. Der Finanzberater hatte argumentiert, die Haftbedingungen seien zu streng und würden seine Grundrechte verletzen. Das Gericht hielt jedoch fest, dass die Möglichkeit von Besuchen und Telefonaten mit seiner Familie die Einschränkungen ausreichend mildere.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1181/2025