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Firma scheitert mit Klage wegen fehlender Vorauszahlung an Gericht
Eine überschuldete Firma hat ihre Beschwerde beim Bundesgericht verloren. Sie zahlte die geforderte Kostenvorschuss nicht und erhielt auch keine Prozesskostenhilfe.

Eine Firma hatte am 20. Oktober 2025 beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Genfer Kantonsgerichts eingelegt. Das Bundesgericht forderte die Firma auf, einen Kostenvorschuss von 2.000 Franken zu bezahlen, zunächst bis zum 13. November und nach einer Fristverlängerung bis zum 5. Dezember 2025.

Statt den Betrag zu überweisen, beantragte die Firma am letzten Tag der Frist, auf den Kostenvorschuss zu verzichten. Sie begründete dies mit ihrer Überschuldung und der finanziellen Not ihres einzigen Aktionärs. Dazu reichte sie verschiedene Unterlagen ein.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde als unzulässig ab. Laut Gericht hatte die Firma keinen ordnungsgemäßen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt. Für Unternehmen gelten sehr strenge Voraussetzungen, um ausnahmsweise Prozesskostenhilfe zu erhalten. Die Firma hätte nachweisen müssen, dass ihr einziges Vermögen im Streit steht und dass alle wirtschaftlich Berechtigten (Aktionäre, Organe oder interessierte Gläubiger) mittellos sind. Zudem muss das Verfahren für das Überleben der Firma entscheidend sein.

Da die Firma weder diese Voraussetzungen dargelegt noch den Kostenvorschuss bezahlt hatte, wurde ihre Beschwerde für unzulässig erklärt. Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden der Firma auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_526/2025