Ein Verfahren vor dem Bundesgericht wurde vorzeitig beendet, nachdem der Beschwerdeführer seine Eingabe zurückgezogen hatte. Der Mann hatte ursprünglich am 24. September 2025 Beschwerde gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt eingelegt. Dieses Urteil stammte vom 3. April 2025.
Mit einem Schreiben vom 25. November 2025 teilte der Beschwerdeführer dem Bundesgericht mit, dass er seine Beschwerde zurückziehe. Das Gericht reagierte darauf mit einer Verfügung, in der es das Verfahren als abgeschrieben erklärte. Diese Entscheidung stützt sich auf die entsprechenden Bestimmungen der Bundesrechtspflege.
Das Bundesgericht verzichtete in diesem Fall auf die Erhebung von Gerichtskosten. Die Verfügung wurde allen Beteiligten mitgeteilt, namentlich den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt sowie dem Bundesamt für Sozialversicherungen. Über die ursprünglichen Gründe der Beschwerde oder den Inhalt des kantonalen Urteils geht aus der Verfügung nichts hervor.