Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der sich gegen eine Vorladung zur Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Frauenfeld wehren wollte. Der Mann hatte zunächst beim Obergericht des Kantons Thurgau Beschwerde eingelegt, welches auf sein Anliegen nicht eintrat. Daraufhin wandte er sich an das Bundesgericht.
In seiner Eingabe an das höchste Gericht der Schweiz setzte sich der Mann jedoch mit keinem Wort mit den Argumenten des Obergerichts auseinander. Stattdessen verfasste er eine weitschweifige und kaum nachvollziehbare Rechtsschrift, in der er unter anderem behauptete, durch "Gehirn-Computerchips" kontrolliert und manipuliert zu werden.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde den gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung nicht genügte. Aus den Ausführungen des Mannes ging nicht ansatzweise hervor, inwiefern das Obergericht Bundesrecht verletzt haben sollte. Daher trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein und auferlegte dem Mann die Gerichtskosten von 500 Franken. Die Vorladung zur Hauptverhandlung bleibt somit bestehen.