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Frau scheitert mit Antrag auf Freilassung beim Bundesgericht
Eine Frau wollte ihre Verurteilung aufheben lassen und ihre Freilassung erreichen. Das Bundesgericht lehnte ihren Antrag ab, weil sie keine ausreichenden Gründe für eine Überprüfung vorlegte.

Eine Frau hatte sich mit einem Antrag an das Bundesgericht gewandt, nachdem dieses bereits im Oktober 2025 ihre Beschwerde gegen ein Urteil der Genfer Justiz für unzulässig erklärt hatte. In ihrem neuen Gesuch vom 21. und 22. Oktober forderte sie die Aufhebung der gegen sie verhängten Maßnahme, die Aussetzung ihres Verfahrens für eine medizinische Behandlung und ihre bedingte Freilassung.

Das Bundesgericht wies den Antrag der Frau ab, da sie in ihren kurzen Schreiben keinen der gesetzlich vorgesehenen Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens dargelegt hatte. Die Richter stellten fest, dass die Antragstellerin lediglich vage Vorwürfe erhob, ohne diese zu konkretisieren. Sie beklagte sich, nicht geglaubt und verstanden worden zu sein, und behauptete, ein Polizist hätte über sie gelogen.

Nach Ansicht des Gerichts genügten diese unspezifischen Behauptungen nicht den gesetzlichen Anforderungen für eine Überprüfung des Falls. Die Frau hatte weder klar dargelegt, auf welches der beiden Urteile sich ihre Kritik bezog, noch konkrete Gründe genannt, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen würden. Das Bundesgericht erklärte den Antrag daher für unzulässig und verzichtete aufgrund des geringen Umfangs des Falls ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6F_38/2025