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Syrischer Flüchtling muss Schweiz nach Messerangriff verlassen
Ein Mann aus Syrien muss nach einer Messerattacke am Bahnhof Bern für sieben Jahre die Schweiz verlassen. Das Bundesgericht bestätigte die Landesverweisung trotz seines Flüchtlingsstatus.

Ein 1999 geborener syrischer Staatsangehöriger, der 2015 als 16-Jähriger in die Schweiz kam und als Flüchtling anerkannt wurde, muss nach einer Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung für sieben Jahre die Schweiz verlassen. Das Bundesgericht bestätigte damit das Urteil des Berner Obergerichts.

Der Mann hatte im Mai 2019 zusammen mit zwei Kollegen am Bahnhof Bern einen Mann angegriffen, mit dem sie zuvor in einem Club in Streit geraten waren. Nachdem einer seiner Begleiter dem Opfer eine Glasflasche auf den Kopf geschlagen hatte, zog der Syrer ein Messer und stach dem bereits verletzten Opfer dreimal in den Rücken und möglicherweise auch in den Bauch. Anschließend flüchtete er, ohne sich um den Verletzten zu kümmern.

Das Bundesgericht verneinte einen persönlichen Härtefall, der einen Verzicht auf die Landesverweisung rechtfertigen würde. Es stellte fest, dass der Mann weder beruflich noch sprachlich ausreichend in der Schweiz integriert sei. Seine erst nach dem erstinstanzlichen Urteil begonnene Beziehung, aus der mittlerweile ein Kind hervorgegangen sein soll, ändere daran nichts. Zudem sei er auch nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft erneut straffällig geworden.

Obwohl der Mann anerkannter Flüchtling ist, könne er sich aufgrund der Schwere seiner Tat nicht auf das Rückschiebungsverbot berufen. Er habe mit dem Messerangriff in einer Überzahlsituation gegen ein besonders hochwertiges Rechtsgut verstoßen und damit gezeigt, dass von ihm eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe. Eine konkrete individuelle Gefährdung bei einer Rückkehr nach Syrien habe er nicht glaubhaft darlegen können.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_518/2024