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Kläger scheitert mit Forderung gegen Firma nach fehlenden Unterlagen
Ein Mann wollte vor dem Zürcher Handelsgericht eine Firma verklagen, reichte aber unvollständige Unterlagen ein. Das Bundesgericht wies sein Gesuch gegen die abgelehnte kostenlose Rechtshilfe ab.

Ein Mann hatte beim Handelsgericht des Kantons Zürich eine Forderungsklage gegen eine Firma eingereicht. Gleichzeitig beantragte er kostenlose Rechtshilfe, da er die Prozesskosten nicht selbst tragen konnte. Das Handelsgericht lehnte diesen Antrag jedoch ab und forderte den Mann auf, fehlende Unterlagen nachzureichen und einen Kostenvorschuss zu leisten.

Der Kläger wehrte sich gegen diese Entscheidung und behauptete, alle Unterlagen vollständig eingereicht zu haben. Er verlangte eine erneute Prüfung seines Antrags auf kostenlose Rechtshilfe sowie Einsicht in die Originalakten. Das Handelsgericht wies auch dieses Gesuch ab, woraufhin der Mann Beschwerde beim Bundesgericht einlegte.

Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein. Es begründete dies damit, dass die Beschwerde gegen die Ablehnung der kostenlosen Rechtshilfe nicht ausreichend begründet war. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Klage vom Handelsgericht nicht nur wegen fehlender Unterlagen, sondern auch wegen inhaltlicher Mängel und fehlender Erfolgsaussichten abgewiesen worden war.

In seinem anschließenden Revisionsgesuch an das Bundesgericht behauptete der Mann, das Gericht habe wichtige Tatsachen übersehen. Das Bundesgericht wies dieses Gesuch jedoch ab und erklärte, dass es die Vorbringen des Klägers durchaus berücksichtigt, aber als ungenügend bewertet hatte. Die Gerichtskosten von 1.000 Franken wurden dem Kläger auferlegt, da sein Revisionsgesuch von Anfang an aussichtslos war.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
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Urteilsnummer: 4F_49/2025