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Mann zieht Beschwerde zurück nach Einigung im Rechtsstreit
Ein Mann und eine Firma haben ihren Rechtsstreit aussergerichtlich beigelegt. Nach einer Vereinbarung im Aberkennungsverfahren zog der Mann seine Beschwerde beim Bundesgericht zurück.

Ein Mann hatte am 20. Oktober 2025 beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern eingelegt. Der Fall betraf ein Rechtsöffnungsverfahren, bei dem es um eine Geldforderung ging, die eine Firma gegen ihn durchsetzen wollte.

Während das Verfahren vor dem Bundesgericht noch lief, konnten die Parteien jedoch eine Lösung finden. Am 5. Dezember 2025 schlossen der Mann und die Firma eine Vereinbarung im parallel laufenden Aberkennungsverfahren. Daraufhin teilte der Mann dem Bundesgericht mit, dass seine Beschwerde gegenstandslos geworden sei, und bat um Abschreibung des Verfahrens.

Das Bundesgericht kam dieser Bitte nach und schrieb das Verfahren als erledigt ab. Dem Mann wurden reduzierte Gerichtskosten von 300 Franken auferlegt, da nur ein geringer Aufwand für das Verfahren entstanden war. Die Firma erhielt keine Entschädigung, weil ihr keine entschädigungspflichtigen Kosten im Zusammenhang mit dem Bundesgerichtsverfahren entstanden waren.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_522/2025