Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
Mann verliert Rechtsstreit um geleasten Mercedes nach Konkurseröffnung
Ein Mann wollte gerichtlich verhindern, dass seine Leasingfirma seinen Mercedes zurücknimmt. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein, da sie nicht ausreichend begründet war.

Ein Mann hatte versucht, per Eilantrag zu verhindern, dass die Leasinggesellschaft seinen Mercedes-Benz in Besitz nimmt. Er wollte erreichen, dass der Leasingfirma verboten wird, das Fahrzeug ohne vorherige gerichtliche Verfügung abzuschleppen oder zu verwerten. Dabei berief er sich darauf, dass die Kündigung des Leasingvertrags vom 20. August 2025 unwirksam sei.

Das Einzelgericht des Bezirks Dielsdorf wies sein Begehren Ende August 2025 ab. Als der Mann gegen diese Entscheidung Berufung beim Zürcher Obergericht einlegte, trat dieses auf seine Berufung nicht ein. Daraufhin wandte sich der Mann am 2. Oktober 2025 an das Bundesgericht und beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren.

Während des laufenden Verfahrens wurde dem Bundesgericht mitgeteilt, dass über den Mann am 9. Oktober 2025 der Konkurs eröffnet worden war. Das Bundesgericht entschied, das Verfahren trotz des Konkurses fortzuführen. Es trat jedoch auf die Beschwerde nicht ein, da diese die Begründungsanforderungen nicht erfüllte. Das Gericht wies auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit ab, verzichtete aber auf die Erhebung von Gerichtskosten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_489/2025