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Eltern scheitern mit Klage gegen Umteilung ihrer Tochter in andere Klasse
Eltern wehrten sich gegen die Umteilung ihrer Tochter in eine Parallelklasse wegen eines Konflikts mit der Lehrperson. Das Bundesgericht trat auf ihre Beschwerde nicht ein.

Ein Elternpaar aus Graubünden wehrte sich gegen die Entscheidung der Schulleitung des Schulverbands Bündner Herrschaft, ihre Tochter in eine Parallelklasse umzuteilen. Die Schulleitung hatte im Juli 2024 verfügt, dass das Mädchen im Schuljahr 2024/2025 eine neue Klasse und Lehrperson erhalten sollte. Als Grund wurde das angespannte Verhältnis zwischen den Eltern und der bisherigen Lehrperson genannt, das eine gute Zusammenarbeit unmöglich mache.

Die Eltern legten gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein, wurden jedoch auf allen kantonalen Instanzen abgewiesen. Sowohl der Schulrat des Schulverbands als auch das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement des Kantons Graubünden und schließlich das Obergericht des Kantons Graubünden bestätigten die Umteilung. Daraufhin wandten sich die Eltern an das Bundesgericht.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde jedoch nicht ein. Es begründete seinen Entscheid damit, dass kein aktuelles und praktisches Rechtsschutzinteresse mehr bestehe, da die Tochter mittlerweile das Schuljahr 2025/2026 an einer Schule in Liechtenstein besuche. Die Richter lehnten auch das Argument der Eltern ab, dass es sich um eine grundsätzliche Rechtsfrage handle, die einen Verzicht auf das Erfordernis eines aktuellen Interesses rechtfertigen würde. Laut Gericht lasse sich die Zulässigkeit einer Klassenumteilung wegen eines Eltern-Lehrer-Konflikts nur im Einzelfall beurteilen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2C_695/2025