Ein Mann hatte im Januar 2025 eine Klage beim Zivilgericht des Bezirks Ost-Waadt eingereicht. Das Gericht forderte ihn auf, seine Klageschrift zu korrigieren und setzte ihm dafür eine Frist. Da der Mann diese Frist nicht einhielt, trat das Gericht am 27. Februar 2025 nicht auf seine Klage ein und strich den Fall aus dem Register.
Der Mann legte gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Kantonsgericht Waadt ein, allerdings erst am 20. August 2025 - mehrere Monate nach Ablauf der Beschwerdefrist. Das Kantonsgericht wies seine Beschwerde als verspätet zurück. Der Mann hatte zwar angedeutet, dass der Tod seines Vaters am 25. Februar 2025 ihn an der Einhaltung der Fristen gehindert habe. Das Gericht stellte jedoch fest, dass er auch nach diesem Ereignis nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von zehn Tagen nach Ende des Hindernisses gehandelt hatte.
Am 11. November 2025 wandte sich der Mann an das Bundesgericht. In seinem Rekurs ging er jedoch nicht auf die rechtlichen Argumente des Kantonsgerichts ein. Insbesondere erklärte er nicht, warum die Entscheidung zur Ablehnung seiner verspäteten Beschwerde falsch gewesen sein sollte. Das Bundesgericht erklärte seinen Rekurs daher für unzulässig und auferlegte ihm die Gerichtskosten von 800 Franken.