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Kosovare muss Schweiz nach vier Jahren verlassen
Ein Mann aus Kosovo verliert seine Aufenthaltsbewilligung, weil seine Ehefrau die Schweiz verlassen hat. Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidung der Zürcher Behörden.

Ein kosovarischer Staatsangehöriger, der seit Dezember 2021 in der Schweiz lebte, muss das Land verlassen. Der Mann hatte seine Aufenthaltsbewilligung ursprünglich aufgrund der Ehe mit einer in der Schweiz niedergelassenen Landsfrau erhalten. Als seine Ehefrau im Mai 2024 nach Albanien auswanderte, verlor er seinen abgeleiteten Aufenthaltsanspruch.

Das Migrationsamt des Kantons Zürich verweigerte dem Mann daraufhin im Januar 2025 die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung und wies ihn aus der Schweiz weg. Sowohl die Sicherheitsdirektion als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigten diese Entscheidung.

Vor dem Bundesgericht argumentierte der Mann, dass er trotz seines relativ kurzen Aufenthalts von vier Jahren besonders gut integriert sei. Er verwies auf seine unbefristete Vollzeitanstellung seit Januar 2023, einen erfolgreich abgeschlossenen Deutschkurs auf Niveau A2, seine Straffreiheit sowie zahlreiche soziale Kontakte in der Schweiz. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass diese Umstände nicht ausreichen, um eine besonders intensive Beziehung zur Schweiz zu begründen, die einen Aufenthaltsanspruch rechtfertigen würde.

Erschwerend kam hinzu, dass der Mann sich zwischen 2014 und 2017 wiederholt unrechtmäßig in der Schweiz aufgehalten hatte und mehrfach weggewiesen worden war. Zuletzt hatte das Staatssekretariat für Migration ein Einreiseverbot bis März 2021 gegen ihn verhängt. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab und bestätigte die Wegweisung.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2C_697/2025