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Mann scheitert mit Beschwerde gegen Entscheid der Staatsanwaltschaft
Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Mannes ab, der gegen eine Nichtanhandnahme der Staatsanwaltschaft Schwyz vorgehen wollte. Seine Eingabe erfüllte die formalen Anforderungen nicht.

Ein Mann hatte sich gegen eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Schwyz gewehrt, die ein von ihm angestrebtes Strafverfahren gar nicht erst eröffnen wollte. Nachdem das Kantonsgericht Schwyz am 4. September 2025 auf seine Beschwerde nicht eingetreten war, wandte er sich Ende September an das Bundesgericht.

Das Bundesgericht wies seine Beschwerde nun ab. In der Begründung hielt die zuständige Einzelrichterin fest, dass die Eingabe des Mannes die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerdebegründung nicht erfüllte. Insbesondere habe er nicht dargelegt, inwiefern er einen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen könne, der ihn zur Beschwerde in Strafsachen berechtigen würde.

Auch habe der Mann keine formellen Fehler im Verfahren gerügt, die unabhängig von seiner fehlenden Berechtigung in der Sache hätten geprüft werden können. Das Bundesgericht trat daher auf seine Beschwerde gar nicht erst ein und auferlegte ihm die Gerichtskosten von 500 Franken. Der Entscheid wurde im vereinfachten Verfahren gefällt, was bei offensichtlich unzulässigen Beschwerden möglich ist.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1026/2025