Eine GmbH aus Basel versuchte, einen Entscheid des Bundesgerichts vom 15. September 2025 anzufechten. Die Firma hatte bereits zuvor mehrere ähnliche Anträge gestellt, die alle abgelehnt wurden. In ihrem neuesten Gesuch forderte sie eine Überprüfung des letzten Bundesgerichtsentscheids und beantragte zusätzlich dessen Erläuterung oder Berichtigung.
Das Bundesgericht wies zunächst den Antrag der Firma auf aufschiebende Wirkung ab, da dieser nicht ausreichend begründet war. Auch das Hauptgesuch wurde abgelehnt. Die Richter stellten fest, dass die Firma lediglich ihre eigene Sicht zu einem Rechtsöffnungsverfahren wiederholte und pauschal eine Verletzung verfassungsmäßiger Rechte behauptete, ohne dies konkret zu begründen.
Auch der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, da das Gericht das Gesuch als von vornherein aussichtslos betrachtete. Die Firma muss die Gerichtskosten von 1.000 Franken selbst tragen. Das Bundesgericht warnte die GmbH zudem, dass künftige gleichartige Eingaben ohne Antwort abgelegt würden und keine weiteren Überprüfungsverfahren mehr eröffnet würden, wenn diese sich im Wesentlichen nur in Wiederholungen erschöpften.