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Mann muss Zahlungen leisten - Gericht setzt Verfahren fort
Ein Vergleich zwischen zwei Parteien war wegen einer Abschreibungsverfügung gefährdet. Das Obergericht Zürich gab dem Revisionsbegehren statt und ordnete die Fortsetzung des Verfahrens an.

Im Juni 2023 einigten sich zwei Streitparteien vor dem Bezirksgericht Zürich auf einen Vergleich. Der Mann verpflichtete sich, der Frau insgesamt 15'000 Franken in drei Raten zu je 5'000 Franken zu zahlen. Der Vergleich sollte hinfällig werden, wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen würden.

In der Folge interpretierte das Bezirksgericht eine Eingabe der Frau fälschlicherweise als Klagerückzug und schrieb das Verfahren im Dezember 2023 ab. Nachdem das Obergericht Zürich eine direkte Berufung gegen diese Entscheidung abgelehnt hatte, stellte die Frau ein Revisionsbegehren beim Bezirksgericht. Sie wollte erreichen, dass die Abschreibungsverfügung aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt wird.

Das Bezirksgericht wies dieses Begehren zunächst ab. Die Frau legte daraufhin Beschwerde beim Obergericht ein, das ihr schließlich Recht gab. Mit seinem Beschluss vom Oktober 2025 hob das Obergericht die Abschreibungsverfügung auf und ordnete die Fortsetzung des Verfahrens an. Der Mann versuchte, diesen Beschluss mit einer Beschwerde beim Bundesgericht anzufechten.

Das Bundesgericht trat auf diese Beschwerde nicht ein. Es begründete dies damit, dass der Beschluss des Obergerichts lediglich ein Zwischenentscheid sei, der das Verfahren nicht abschließe. Solche Entscheidungen, die eine Revision bewilligen, können beim Bundesgericht nicht angefochten werden. Der Mann muss die Gerichtskosten von 800 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_563/2025