Ein Mann, gegen den ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung und weiterer Delikte läuft, wollte vier Polizisten wegen Amtsmissbrauchs und Amtsgeheimnisverletzung anzeigen. Dafür benötigte er eine Ermächtigung der kantonalen Anklagekammer, die ihm verweigert wurde. Das Bundesgericht hat diese Entscheidung nun bestätigt.
Der Mann hatte im August 2024 für mehrere Vorfälle gesorgt. Zunächst pöbelte er Besucher eines Dorffestes an. Später in der Nacht läutete er nur mit Unterhosen bekleidet bei seiner Nachbarin, entblößte sich und rief ihr zu: "Ich will dich!" Die Polizei rückte beide Male aus. Zwei Tage später erkundigte sich die Nachbarin bei der Polizei über eine mögliche Anzeige, reichte diese aber zunächst nicht ein.
Das Gericht sah keine Hinweise darauf, dass die Polizisten ihre Amtsstellung missbraucht hätten. Ein Polizist hatte die Nachbarin angerufen, um sicherzustellen, dass sie über ihre Rechte informiert war. Ein anderer Beamter, den die Frau privat kannte, hatte ihr auf Nachfrage geraten, Anzeige zu erstatten. In beiden Fällen erkannte das Gericht keine unerlaubte Druckausübung. Auch der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung ließ sich nicht belegen. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen.