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Mann muss Gerichtskosten trotz finanzieller Schwierigkeiten bezahlen
Ein Mann wollte die Gerichtskosten von 570 Franken erlassen bekommen. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein, da er seine Argumente nicht ausreichend begründet hatte.

Ein Mann hatte vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich einen Prozess in Sachen wirtschaftliche Hilfe verloren. Das Gericht wies seine Beschwerde ab und verurteilte ihn zur Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von 570 Franken. Daraufhin beantragte der Mann den Erlass dieser Kosten, was die stellvertretende Generalsekretärin des Verwaltungsgerichts jedoch ablehnte.

Nachdem auch sein Rekurs bei der Verwaltungskommission des Verwaltungsgerichts erfolglos blieb, wandte sich der Mann an das Bundesgericht. Er machte geltend, dass die Ablehnung seines Gesuchs gegen die Rechtsgleichheit und das Verhältnismässigkeitsprinzip verstosse. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass seine Beschwerde die strengen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde nicht erfüllte.

Das Bundesgericht wies darauf hin, dass bei Fragen zum Erlass von Abgaben nur eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde möglich ist. Bei einer solchen Beschwerde müssen die gerügten Verfassungsverletzungen präzise vorgebracht und detailliert begründet werden. Der Mann hatte sich jedoch nicht ausreichend mit den konkreten Erwägungen des angefochtenen Urteils auseinandergesetzt und seine Rügen blieben unsubstanziiert. Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein, verzichtete aber auf die Erhebung weiterer Gerichtskosten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 9D_17/2025