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Junger Mann muss für Entführung eines Schülers ins Gefängnis
Ein 25-Jähriger wurde wegen der Entführung eines Schülers und Diebstahl zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil und wies seine Beschwerde ab.

Ein 25-jähriger Mann wurde vom Bundesgericht rechtskräftig zu einem Jahr Gefängnis, einer Buße von 300 Franken und einer sechsjährigen Landesverweisung verurteilt. Er hatte zusammen mit drei weiteren Personen einen 16-jährigen Schüler am Bahnhof eingeschüchtert und in ein Auto gezwungen. Die Gruppe verdächtigte den Jugendlichen, einem ihrer Freunde Marihuana und Geld gestohlen zu haben.

Die vier Männer fuhren mit dem eingeschüchterten Jugendlichen in ein Waldstück, wo einer der Täter ihn schlug. Der Verurteilte nahm dem Opfer das Mobiltelefon weg und schlug vor, zur Wohnung des Schülers zu fahren, um dort weitere Wertsachen zu stehlen. Aus Angst führte der Jugendliche die Gruppe stattdessen zur Wohnung des vermeintlichen Diebes, wo einer der Täter 200 Franken entwendete.

Vor Gericht bestritt der Haupttäter, von Anfang an gewusst zu haben, worum es bei der Aktion ging. Das Bundesgericht folgte jedoch der Einschätzung der Vorinstanz, dass er als Mittäter zu betrachten sei. Durch sein Auftreten, seine Anwesenheit und die Sitzordnung im Auto habe er wesentlich zur Bedrohungslage beigetragen und das Opfer am Aussteigen gehindert. Besonders belastend wirkte sein Vorschlag, zur Wohnung des Opfers zu fahren und dort "alles Wertvolle mitzunehmen". Zusätzlich muss er dem Opfer eine Genugtuung von 2000 Franken zahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_1/2024