Die Swisscom plante den Bau einer neuen Mobilfunkanlage mit einem 30 Meter hohen Mast in der Industriezone von Aedermannsdorf. Drei Anwohner legten dagegen Einsprache ein und zogen den Fall bis vor Bundesgericht, nachdem sowohl die Gemeindebehörden als auch das kantonale Verwaltungsgericht die Baubewilligung erteilt hatten.
Die Beschwerdeführer argumentierten, die Anlage sei nicht zonenkonform, beeinträchtige die Juraschutzzone sowie den regionalen Naturpark Thal und berücksichtige mögliche Strahlungsreflexionen ungenügend. Das Bundesgericht wies diese Einwände zurück. Es betonte, dass Mobilfunkanlagen in Bauzonen grundsätzlich zulässig seien, auch wenn sie teilweise Nichtbaugebiet mit Mobilfunk versorgen. Zudem liege der Standort ausserhalb der Juraschutzzone und beeinträchtige die Schutzziele des Naturparks nicht.
Bezüglich der befürchteten Strahlungsreflexionen an Metallflächen erklärte das Gericht, dass solche Effekte derzeit nicht mit verhältnismässigem Aufwand in die rechnerische Prognose einbezogen werden könnten. Stattdessen würden sie durch Abnahmemessungen nach Inbetriebnahme erfasst. Die angeordnete Messung im Erdgeschoss eines betroffenen Gebäudes sei ausreichend, da dort die höchste Strahlenbelastung zu erwarten sei. Falls der Grenzwert überschritten würde, müsste die Sendeleistung reduziert werden.
Das Bundesgericht bestätigte damit die Baubewilligung und wies die Beschwerde vollständig ab. Die Kosten des Verfahrens müssen die Beschwerdeführer tragen.