Eine Ärztepraxis in Genf muss nach einer vierjährigen Verlängerung des Mietvertrags neue Räumlichkeiten finden. Die Praxis hatte seit 2012 eine Villa mit 550 m² Fläche gemietet, um verschiedene medizinische Dienstleistungen anzubieten. Der ursprüngliche Mietvertrag war für zehn Jahre abgeschlossen worden und hätte sich automatisch um weitere fünf Jahre verlängert.
Die früheren Eigentümer kündigten jedoch im Mai 2020 den Mietvertrag, da sie die Villa ohne Mieter verkaufen wollten. Die Villa wurde im März 2021 an eine Immobiliengesellschaft verkauft. Die Ärztepraxis focht die Kündigung an und forderte eine sechsjährige Verlängerung des Mietvertrags. Die neue Eigentümerin bot der Praxis zwar an zu bleiben, jedoch für die gleiche Miete bei deutlich reduzierter Fläche, was die Praxis als wirtschaftlich nicht tragbar ablehnte.
Das Bundesgericht bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz, die eine vierjährige Verlängerung bis März 2026 gewährt hatte. Es wies die Argumente der Ärztepraxis zurück, dass die Kündigung missbräuchlich sei. Nach Ansicht des Gerichts war es legitim, dass die früheren Eigentümer die Villa ohne Mieter verkaufen wollten, um bessere Verkaufsbedingungen zu erzielen. Bei der Festlegung der Verlängerungsdauer wurden die Interessen beider Parteien berücksichtigt, insbesondere die Tatsache, dass ein Umzug für die Praxis den Verlust von Patienten bedeuten würde, während die neue Eigentümerin kein dringendes Bedürfnis nach den Räumlichkeiten hatte.