Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines Ehepaars gegen ihre Wohnungsräumung nicht eingetreten. Die Mieter hatten sich gegen einen Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts gewehrt, das ihre Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil abgewiesen hatte. Das Bezirksgericht Hochdorf hatte zuvor entschieden, dass die Mieter ihre 2,5-Zimmer-Wohnung in Luzern räumen und der Vermieterin zurückgeben müssen.
Das Kantonsgericht war auf die Berufung der Mieter nicht eingetreten, weil diese den gesetzlichen Rüge- und Begründungsanforderungen nicht genügte. Zusätzlich hielt das Gericht fest, dass die Berufung ohnehin abzuweisen gewesen wäre. Als die Mieter daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht einlegten, scheiterten sie erneut an formalen Hürden.
Das Bundesgericht erklärte in seiner Begründung, dass Beschwerden hinreichend zu begründen seien und auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheids Bezug nehmen müssten. Die Eingabe der Mieter genügte diesen Anforderungen nicht. Auch ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, da die Beschwerde als aussichtslos eingestuft wurde. Die Gerichtskosten von 800 Franken müssen die Mieter nun gemeinsam tragen.