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2025-11-13
Gerichtssalat: Mann verklagt falsche Instanz für Schadenersatz
Ein Mann forderte von verschiedenen Behörden bis zu 20'000 Franken Schadenersatz. Sein Fall scheiterte jedoch bereits an der ersten Hürde – er hatte sich an das falsche Gericht gewandt.
Urteil publiziert am: 2025-11-13

Ein Mann hatte sich mit einer Staatshaftungsklage an das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen gewandt. Er forderte vom Staatssekretariat für Migration, dem Migrationsamt St. Gallen, der Gemeinde Vilters-Wangs und dem Amt für Soziales St. Gallen Schadenersatz in Höhe von 12'340 bis 20'034 Franken. Seine Eingabe reichte er zunächst per E-Mail ein und sandte später zahlreiche Nachträge hinterher.

Das Verwaltungsgericht trat auf die Klage jedoch gar nicht erst ein und verwies auf die fehlende Zuständigkeit. Nach kantonalem Recht sind für Haftungsklagen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten nicht die Verwaltungsgerichte, sondern die Zivilgerichte zuständig. Der Kläger akzeptierte diese Entscheidung nicht und zog den Fall vor das Bundesgericht.

In seiner knapp anderthalbseitigen Beschwerde ans Bundesgericht behauptete der Mann lediglich, das Verwaltungsgericht sei "für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten teilweise zuständig". Er legte jedoch nicht substanziiert dar, inwiefern das Verwaltungsgericht das kantonale Recht falsch angewendet oder Bundesrecht verletzt haben sollte. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass die Beschwerde den Anforderungen an eine rechtsgültige Begründung nicht genügte. Entsprechend trat es auf die Beschwerde nicht ein und wies auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit ab.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-13
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Urteilsnummer: 2C_626/2025