Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines portugiesischen Staatsangehörigen abgewiesen, der gegen seine Untersuchungshaft Einspruch erhob. Dem Mann wird vorgeworfen, seine ehemalige Partnerin im April und Mai 2025 mehrfach geschlagen, gewürgt und mit dem Tod bedroht zu haben. Zudem soll er Ende Mai 2025 in einer Toilette einer Vevey-er Lebensmittelhandlung eine Frau vergewaltigt haben, indem er sie an den Haaren zog und ihren Kopf gewaltsam gegen einen Tisch drückte.
Die Bundesrichter folgten der Einschätzung der Waadtländer Justiz, wonach der dringende Tatverdacht durch Zeugenaussagen, forensische Untersuchungen und medizinische Berichte ausreichend belegt sei. Die Aussagen des Beschuldigten, der mittlerweile einräumt, einvernehmlichen Sex mit dem Opfer gehabt zu haben, werden durch die Spurensicherung nicht gestützt. Die Richter betonten, dass es in diesem Stadium nicht darum gehe, sämtliche Beweise umfassend zu würdigen, sondern lediglich zu prüfen, ob hinreichende Verdachtsmomente vorliegen.
Auch die Fluchtgefahr wurde vom Bundesgericht bestätigt. Trotz Aufenthaltsbewilligung und angeblicher Absicht, seine Erwerbstätigkeit in der Schweiz fortzusetzen, seien die Bindungen des Mannes zur Schweiz schwach. Er habe keinen Kontakt zu seinem Kind und seiner Ex-Partnerin, die Strafanzeige gegen ihn erstattet hat, und wohne lediglich in einem für einen Monat gemieteten WG-Zimmer. Angesichts der Schwere der vorgeworfenen Taten bestehe eine konkrete Fluchtgefahr, die nicht durch mildere Massnahmen abgewendet werden könne.