Ein altes Bauernhaus mit Scheune und Speicher an der U-strasse in Schlieren bleibt unter Denkmalschutz. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Erbengemeinschaft und des Stadtrats Schlieren abgewiesen, die das Ensemble aus dem kommunalen Inventar der kulturhistorischen Objekte entlassen wollten, um einen Ersatzneubau zu ermöglichen. Die Richter in Lausanne bestätigten damit das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts, das die Schutzwürdigkeit der Gebäude bejaht hatte.
Im Zentrum des Streits stand die Frage, ob das ehemalige Bauernhaus mit seinen Nebengebäuden als wichtiger Zeuge einer Epoche erhaltenswürdig ist. Das Bundesgericht stützte die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, wonach es sich um ein seltenes, dem Aargau zuzuordnendes Strohdachhaus mit Stock handelt – eines der letzten seiner Art im Kanton Zürich. Besonders das Nebengebäude sei trotz Veränderungen weitgehend authentisch erhalten geblieben. Zusammen mit zwei benachbarten historischen Liegenschaften bilde das Ensemble eine "ländliche Insel" im Siedlungsgebiet.
Die Richter kritisierten, dass sich der Stadtrat auf ein ungenügendes Gutachten der kantonalen Denkmalpflegekommission gestützt hatte. Dieses sei sowohl hinsichtlich der Untersuchungstiefe als auch in der Dokumentation mangelhaft gewesen. Das Verwaltungsgericht durfte daher zu Recht auch ein vom Heimatschutz in Auftrag gegebenes Privatgutachten berücksichtigen. Der Fall geht nun an den Stadtrat Schlieren zurück, der eine Interessenabwägung vornehmen und über konkrete Schutzmassnahmen entscheiden muss.