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2025-11-13
Ehemann kämpft vergeblich gegen Unterhaltszahlungen an Ehefrau
Trotz behaupteter finanzieller Engpässe muss ein Genfer Ehemann weiterhin Unterhalt zahlen. Das Bundesgericht lehnte seine Beschwerde gegen die sofortige Vollstreckbarkeit ab.
Urteil publiziert am: 2025-11-13

Ein Genfer Ehemann ist mit seinem Versuch gescheitert, die sofortige Vollstreckbarkeit von Unterhaltszahlungen an seine Ehefrau zu stoppen. Der Mann hatte gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung eingelegt, das ihn im Rahmen von Eheschutzmaßnahmen zur Zahlung von monatlich 1.950 Franken an seine Ehefrau verpflichtete. Gleichzeitig hatte er beantragt, diese Zahlungspflicht bis zum Entscheid über seine Berufung aufzuschieben. Nachdem sowohl die Genfer Justiz als auch das Bundesgericht diesen Antrag abgelehnt hatten, musste er die Zahlungen weiterhin leisten.

Der Ehemann argumentierte, dass die Unterhaltszahlungen sein Existenzminimum verletzen würden und er monatlich ein Defizit von knapp 500 Franken habe. Zudem behauptete er, seine Einnahmen seien künstlich aufgebläht worden, da ein Teil davon eigentlich seiner Firma gehöre. Auch seien bestimmte Ausgaben wie Garagenmiete, Steuervorauszahlungen und Kreditrückzahlungen nicht berücksichtigt worden. Die Richter stellten jedoch fest, dass der Mann über ein monatliches Einkommen von über 7.200 Franken verfügt und nach Abzug aller Kosten einen Überschuss von mehr als 3.600 Franken hat – genug, um die Unterhaltszahlung von 1.950 Franken zu leisten.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes ab, da er nicht nachweisen konnte, dass die kantonalen Behörden bei der Interessenabwägung willkürlich gehandelt hätten. Auch seine Behauptung, die Ehefrau würde zu Unrecht ein zu hohes Existenzminimum zugesprochen bekommen, obwohl die erwachsenen Kinder des Paares bei ihr wohnen und arbeiten würden, wurde als unzureichend begründet zurückgewiesen. Das Gericht betonte, dass ein Aufschub von Unterhaltszahlungen während eines laufenden Berufungsverfahrens nur in Ausnahmefällen gewährt wird und der Ehemann die strengen Anforderungen nicht erfüllen konnte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-13
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Urteilsnummer: 5A_755/2025