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2025-11-13
Mieter ignoriert Räumungsfrist: 58'400 Franken Busse gerechtfertigt
Ein Mieter weigerte sich über ein Jahr lang, eine Parzelle in einer Freiburger Gemeinde zu räumen. Das Bundesgericht bestätigt nun die hohe Ordnungsbusse von 58'400 Franken.
Urteil publiziert am: 2025-11-13

Ein langjähriger Mietstreit zwischen einem Mann und einer Freiburger Gemeinde hat nun ein teures Ende gefunden. Der Mieter hatte sich geweigert, eine Gemeindeparzelle zu räumen, obwohl ihm das Bezirksgericht bereits im November 2023 eine Frist bis Ende März 2024 gesetzt hatte. Für jeden Tag der Nichterfüllung wurde eine Ordnungsbusse von 200 Franken angedroht. Als der Mieter die Frist verstreichen liess, verhängte das Gericht zunächst eine Busse von 12'600 Franken für die ersten 63 Tage der Nichterfüllung.

Die Räumung erfolgte schliesslich erst am 6. Mai 2025 – mehr als ein Jahr nach der ursprünglichen Frist. Das Bezirksgericht verhängte daraufhin eine weitere Ordnungsbusse von 58'400 Franken für die zusätzlichen 292 Tage der Nichterfüllung. Der Mieter focht diesen Entscheid an und verlangte eine Reduktion der Busse auf 39'400 Franken mit der Begründung, dass Wochenenden und Feiertage nicht mitgezählt werden dürften, da an diesen Tagen keine Umzugsarbeiten möglich gewesen seien.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde nun ab und bestätigte die volle Ordnungsbusse. Die Richter betonten, dass der Mieter genügend Zeit gehabt hätte, sich zu organisieren und die Räumung rechtzeitig durchzuführen. Es sei durchaus möglich gewesen, auch an Wochenenden und Feiertagen Vorbereitungen zu treffen oder nicht lärmintensive Arbeiten durchzuführen. Das Gericht stellte klar, dass keine gesetzliche Grundlage existiert, die vorschreibt, ob Wochenenden und Feiertage bei der Berechnung von Ordnungsbussen ausgenommen werden müssen – das Schweigen des Gesetzes erlaube eine Anpassung an die jeweiligen Umstände.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-13
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Urteilsnummer: 4A_389/2025