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2025-11-13
Bauherr blockiert Behörden: Haus muss trotz Tricksereien zurückgebaut werden
Ein Hausbesitzer in Lutry muss unerlaubte Bauarbeiten rückgängig machen. Seine Weigerung, mit Behörden zu kooperieren, und wiederholte Täuschungsversuche führten zum Gerichtsurteil.
Urteil publiziert am: 2025-11-13

Das Bundesgericht hat einen Hausbesitzer aus Lutry verpflichtet, zahlreiche ohne Baubewilligung durchgeführte Umbauten an seinem Haus rückgängig zu machen. Der Mann hatte 2015 und 2016 Baubewilligungen für die Erweiterung einer seiner beiden Villen erhalten. Bei einer späteren Kontrolle stellten die Behörden jedoch fest, dass er weit über die bewilligten Pläne hinaus gebaut hatte. Daraufhin forderte die Gemeinde ihn mehrfach auf, die tatsächlich durchgeführten Arbeiten offenzulegen.

Der Eigentümer weigerte sich konsequent, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Er verhinderte Ortsbegehungen, indem er den Zugang zu Teilen des Gebäudes verweigerte, stellte keine korrekten Pläne zur Verfügung und blockierte eine vom Gericht angeordnete Expertise. Als das Gericht einen Experten beauftragte, die unbewilligten Bauarbeiten zu dokumentieren, drohte der Hausbesitzer diesem sogar mit rechtlichen Schritten und verweigerte den Zutritt zu seinem Grundstück.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Eigentümers ab und bestätigte die Verfügung der Gemeinde, die nicht bewilligten Bauarbeiten rückgängig zu machen. Das Gericht hielt fest, dass der Mann bereits strafrechtlich für die unbewilligten Bauarbeiten verurteilt worden war. Seine Behauptung, er habe durchaus mit den Behörden kooperiert, wies das Gericht als unglaubwürdig zurück. Auch sein Argument, die Rückbauverfügung verletze sein Eigentumsrecht, wurde abgelehnt. Das Gericht betonte, dass wer Behörden vor vollendete Tatsachen stelle, damit rechnen müsse, dass diese mehr Wert auf die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands legen als auf die Vermeidung von Nachteilen für den Bauherrn.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-13
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Urteilsnummer: 1C_97/2025