Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-11-13
Notorisch Prozessfreudiger scheitert erneut vor Bundesgericht
Ein Mann, der für seine zahlreichen Gerichtsverfahren bekannt ist, blitzte beim Bundesgericht ab. Seine Beschwerde gegen eine Kostenverfügung des Solothurner Obergerichts wurde abgewiesen.
Urteil publiziert am: 2025-11-13

Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde eines notorisch prozessfreudigen Mannes eingetreten, der sich gegen eine Verfügung des Solothurner Obergerichts wehrte. Der Mann hatte erfolglos versucht, den Erlass von Gerichtskosten aus einem Rechtsöffnungsverfahren zu erwirken. Ein Rechtsöffnungsverfahren dient dazu, einen Gläubiger zu ermächtigen, eine Betreibung trotz Rechtsvorschlags des Schuldners fortzusetzen.

In seiner Beschwerde an das Bundesgericht stellte der Mann mehrere zusätzliche Anträge, die allesamt abgewiesen wurden. Er verlangte eine Fristerstreckung für Ergänzungen seiner Beschwerdebegründung, die Bestellung eines Anwalts sowie den Ausstand einer bestimmten Bundesrichterin. Zudem wollte er selbst bestimmen, welche Richter in seinem Fall entscheiden sollten. Das Gericht wies darauf hin, dass gesetzliche Fristen nicht erstreckbar sind und dass es dem Beschwerdeführer nicht zusteht, den Spruchkörper selbst auszuwählen.

Das Bundesgericht begründete die Nichteintretensentscheidung mit der mangelhaften Begründung der Beschwerde. Auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, da das Revisionsgesuch von vornherein aussichtslos war. Dem Beschwerdeführer wurden Gerichtskosten von 800 Franken auferlegt. Aus dem Urteil geht hervor, dass der Mann bereits in der Vergangenheit "unzählige" Verfahren vor dem Bundesgericht angestrengt hatte, die meist nicht erfolgreich waren.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-13
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4D_146/2025