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2025-11-13
Firma scheitert am Bundesgericht – Beschwerde ohne Begründung
Eine GmbH wollte gegen eine Entscheidung des Basler Appellationsgerichts vorgehen, lieferte aber keine ausreichende Begründung. Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde gar nicht erst ein.
Urteil publiziert am: 2025-11-13

Im Streit mit der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt wollte eine GmbH gegen eine Verfügung des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 7. August 2025 vorgehen. Das Gericht hatte zuvor ihren Antrag auf Verzicht auf einen Kostenvorschuss und auf Einstellung des Beschwerdeverfahrens abgewiesen. Die Firma reichte daraufhin am 19. August 2025 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte später auch die unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde jedoch gar nicht erst ein. In seinem Urteil vom 1. Oktober 2025 stellte es fest, dass die Eingabe der Firma die gesetzlichen Begründungsanforderungen "offensichtlich nicht" erfüllte. Eine Beschwerde ans höchste Gericht muss konkrete und nachvollziehbare Argumente enthalten, warum der angefochtene Entscheid falsch sein soll. Da diese fehlten, wurde das Verfahren im vereinfachten Verfahren abgewiesen.

Auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde vom Bundesgericht abgelehnt. Einerseits erschien die Beschwerde von vornherein aussichtslos, andererseits betonte das Gericht, dass juristische Personen grundsätzlich keinen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben. Diese steht in der Regel nur natürlichen Personen zu, die sich einen Prozess finanziell nicht leisten können. Die Gerichtskosten von 300 Franken wurden vollständig der beschwerdeführenden Firma auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-13
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Urteilsnummer: 4D_147/2025