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2025-11-13
Lieferungsverzug: Metallbau-Firma gewinnt Rechtsstreit um 56'000 Franken
Eine Ingenieursfirma wollte wegen Lieferverzögerungen bei Metallkammern den Preis nicht vollständig bezahlen. Das Bundesgericht gibt nun dem Hersteller recht.
Urteil publiziert am: 2025-11-13

Die Ingenieursfirma hatte bei einem Metallbauunternehmen zwei spezielle Metallkammern für Sterilisationsanlagen bestellt, die für Kunden in Portugal und Russland vorgesehen waren. Als die Kammern mit mehrmonatiger Verspätung geliefert wurden, weigerte sich die Ingenieursfirma, den vollen Preis von insgesamt 132'000 Franken zu bezahlen. Sie beglich nur etwa 76'000 Franken und verweigerte die restlichen 56'000 Franken mit der Begründung, die Metallbaufirma hätte vereinbarte Arbeiten (Isolierung und Bodenbelag) nicht ausgeführt und ihr durch den Lieferverzug einen Schaden von 250'000 Franken verursacht.

Das Bundesgericht bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz und wies die Beschwerde der Ingenieursfirma ab. Die Richter stellten fest, dass die Firma die Metallkammern bei der Lieferung ausdrücklich akzeptiert hatte, ohne Mängel zu beanstanden. Erst Monate später, als die Metallbaufirma den ausstehenden Betrag einforderte, machte sie geltend, dass Arbeiten unvollendet geblieben seien. Dieses Verhalten widerspreche dem Grundsatz von Treu und Glauben.

Bezüglich des angeblichen Schadens durch den Lieferverzug konnte die Ingenieursfirma nicht nachweisen, dass ihr tatsächlich ein finanzieller Nachteil entstanden war. Die für den portugiesischen Kunden vorgesehene Kammer wurde schließlich an einen südafrikanischen Kunden geliefert – und zwar zu einem höheren Preis als ursprünglich geplant. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass ohne den Lieferverzug ein zusätzlicher dritter Auftrag zustande gekommen wäre. Die Ingenieursfirma muss nun den ausstehenden Betrag von 56'000 Franken plus 4'500 Franken Inkassokosten bezahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-13
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Urteilsnummer: 4A_578/2024