Im Streit um die Schweizer Eishockey-Übertragungsrechte hat das Bundesgericht eine Buße von rund 29 Millionen Franken gegen den Kabelnetzbetreiber Sunrise bestätigt. Sunrise hatte 2016 die exklusiven Übertragungsrechte für die obersten Schweizer Eishockeyligen erworben und diese ab 2017 in seinem Sportsender "MySports" verwertet. Gleichzeitig verweigerte das Unternehmen seinem Konkurrenten Swisscom den Zugang zu diesen Übertragungen – zunächst durch eine direkte Ablehnung und später durch eine Verzögerungsstrategie bei den Verhandlungen.
Das Gericht kam zum Schluss, dass Sunrise auf dem Markt für Schweizer Eishockeyübertragungen im Pay-TV eine marktbeherrschende Stellung innehatte und diese missbrauchte. Die Richter betonten, dass Eishockeyübertragungen ein objektiv notwendiger Input seien, um auf dem TV-Plattformmarkt wirksam konkurrieren zu können. Weder die beschränkten Übertragungen im Free-TV noch die Internet-Angebote stellten ausreichende Alternativen dar. Die Verweigerungshaltung von Sunrise war daher geeignet, den Wettbewerb auf dem TV-Plattformmarkt zu behindern.
Sunrise hatte argumentiert, die Wettbewerbskommission habe beim Rechteerwerb keine Einwände erhoben und damit eine Vertrauensgrundlage für die Rechteverwertung geschaffen. Das Gericht wies dieses Argument zurück und betonte die Unterscheidung zwischen Rechteerwerb und Rechteverwertung. Zudem verpflichtete es Sunrise, allen ersuchenden TV-Plattformen entweder das Rohsignal der Eishockeyübertragungen oder die Durchleitung des "MySports"-Programms zu nicht-diskriminierenden Bedingungen anzubieten. Der Streit endete erst im Juli 2020, als Sunrise und Swisscom eine Vereinbarung über den gegenseitigen Programmzugang schlossen.