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2025-11-12
Frau scheitert mit Versuch, Verkauf von Ex-Manns Firma zu blockieren
Nach der Scheidung wollte eine Frau den Verkauf der Firma ihres Ex-Mannes verhindern. Ihr Antrag auf Blockierung wurde vom Bundesgericht abgewiesen, da sie die Bedrohung ihrer Ansprüche nicht belegen konnte.
Urteil publiziert am: 2025-11-12

Eine Frau versuchte per Eilantrag, den Verkauf der Firma ihres Ex-Mannes zu blockieren und forderte gleichzeitig eine Entschädigung von mindestens 10'000 Franken. Sie begründete ihren Antrag mit vermeintlichen Ansprüchen aus der ehelichen Vermögensauseinandersetzung, die sie auf über zwei Millionen Franken bezifferte. Sowohl das erstinstanzliche Gericht als auch das Kantonsgericht Wallis wiesen ihre Begehren vollständig ab.

Die Gerichte betonten in ihren Urteilen, dass die Voraussetzungen für eine solche Blockierungsmassnahme nach Artikel 178 des Zivilgesetzbuches nicht erfüllt seien. Die Frau konnte weder die Höhe ihres angeblichen Anspruchs glaubhaft machen noch nachweisen, dass ihr Ex-Mann tatsächlich beabsichtigte, über sein Vermögen in einer Weise zu verfügen, die ihre Ansprüche gefährden würde. Einige ihrer Behauptungen zur Unternehmensbewertung wurden zudem als unzulässig erklärt, da sie diese erst im Berufungsverfahren vorgebracht hatte.

Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde der Frau schliesslich für unzulässig. In seiner Begründung wies das Gericht darauf hin, dass die Beschwerdeführerin die strengen Anforderungen an eine Beschwerde gegen provisorische Massnahmen nicht erfüllt habe. Sie hätte konkret darlegen müssen, inwiefern die Entscheidungen der Vorinstanzen willkürlich oder verfassungswidrig gewesen sein sollen. Stattdessen habe sie lediglich allgemeine Behauptungen aufgestellt, ohne diese rechtlich korrekt zu begründen. Das Bundesgericht auferlegte ihr die Verfahrenskosten von 800 Franken und wies auch ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-12
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Urteilsnummer: 5A_843/2025