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2025-11-12
Konkurs-Klage nach neun Jahren: Bundesgericht weist Mann ab
Ein Mann scheiterte mit seiner Beschwerde gegen einen längst abgeschlossenen Konkurs. Das Bundesgericht wies seinen Rekurs wegen mangelhafter Begründung zurück.
Urteil publiziert am: 2025-11-12

Ein Mann versuchte, gegen seinen eigenen Konkurs vorzugehen, der bereits vor Jahren abgeschlossen worden war. Der Konkurs wurde am 18. Juli 1996 eröffnet und am 10. November 2016 nach einem summarischen Verfahren abgeschlossen. Erst am 2. April 2025 – mehr als neun Jahre nach Abschluss des Verfahrens – reichte der Betroffene eine Beschwerde beim Bezirksgericht La Côte ein. Sowohl das Bezirksgericht als auch das Kantonsgericht Waadt wiesen seine Eingabe als unzulässig zurück.

Das Bundesgericht bestätigte nun diese Entscheidung und erklärte die Beschwerde des Mannes für unzulässig. In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass der Beschwerdeführer die entscheidenden Punkte der Vorinstanzen nicht angemessen behandelt hatte. Er hatte weder die offensichtliche Verspätung seiner Eingabe noch sein fehlendes aktuelles Rechtsschutzinteresse thematisiert, da der Konkurs längst rechtskräftig abgeschlossen war.

Besonders problematisch war die mangelhafte Begründung der Beschwerde. Der Mann hatte sich darauf beschränkt, auf frühere Eingaben zu verweisen, was prozessrechtlich unzulässig ist, da eine Beschwerdeschrift alle relevanten Argumente selbst enthalten muss. Zudem hatte er keine konkreten Anträge gestellt. Seine Versuche, formale Fehler in den Vorinstanzen zu rügen, waren irrelevant und teilweise widersprüchlich. Das Bundesgericht wies die Beschwerde daher wegen ungenügender Begründung ab und auferlegte dem Mann die Gerichtskosten von 800 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-12
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Urteilsnummer: 5A_810/2025