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2025-11-12
Witwer verliert Rente nach 18. Geburtstag seines Sohnes
Nach dem Tod seiner Frau erhielt ein Mann eine Witwerrente. Als sein Sohn volljährig wurde, stoppten die Zahlungen – trotz eines späteren EGMR-Urteils gegen diese Praxis.
Urteil publiziert am: 2025-11-12

Ein Mann, dessen Ehefrau 2016 verstorben war, erhielt von der Ausgleichskasse des Kantons Bern eine Witwerrente. Als sein Sohn im Juni 2021 das 18. Lebensjahr vollendete, stellte die Kasse die Zahlungen ein, wie es das Schweizer Gesetz vorsah. Während Witwenrenten auch nach der Volljährigkeit der Kinder weiterlaufen, werden Witwerrenten zu diesem Zeitpunkt gestoppt – eine Ungleichbehandlung, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) später als diskriminierend einstufte.

Der Witwer unternahm zwar im Januar 2022 einen ersten Versuch, seine Rente zurückzufordern, und verwies dabei auf ein damals noch laufendes EGMR-Verfahren. Allerdings verlangte er keine formelle Verfügung, nachdem die Ausgleichskasse sein Gesuch abgelehnt hatte. Erst im September 2024, nachdem der EGMR längst entschieden hatte, stellte er einen neuen Antrag – mehr als zwei Jahre nach der ersten Ablehnung.

Das Bundesgericht bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Beschwerde des Witwers ab. Nach Ansicht der Richter war die Renteneinstellung rechtskräftig geworden, da der Mann nicht innerhalb der einjährigen Frist auf einer formellen, anfechtbaren Verfügung bestanden hatte. Obwohl der EGMR die Ungleichbehandlung von Witwern inzwischen als konventionswidrig eingestuft hat, kann diese Rechtsprechung nicht rückwirkend auf bereits rechtskräftige Entscheidungen angewendet werden. Die Übergangsregelung des Bundesamts für Sozialversicherungen gilt nur für Fälle, die zum Zeitpunkt des EGMR-Urteils im Oktober 2022 noch hängig waren – was beim Beschwerdeführer nicht zutraf.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-12
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Urteilsnummer: 9C_499/2025