Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-11-12
Millionenzahlung: Ausgleichskasse scheitert mit Sofortmassnahme
Eine niederländische Firma muss Anwaltskosten nicht selbst tragen. Die Zürcher Ausgleichskasse hatte ohne Dringlichkeit 16,5 Millionen Franken sofort einfordern wollen.
Urteil publiziert am: 2025-11-12

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Ausgleichskasse des Kantons Zürich abgewiesen, die sich gegen die Zahlung einer Parteientschädigung an eine niederländische Firma wehrte. Die Ausgleichskasse hatte im Juni 2023 eine Verfügung erlassen, mit der sie von der Firma provisorische Lohnbeiträge in Höhe von 16,5 Millionen Franken zuzüglich Verzugszins von 3,3 Millionen Franken einforderte. Begründet wurde diese Sofortmassnahme damit, dass die Firma bei der korrekten Ermittlung der Lohnsummen nicht mitwirke und die vollständige Bezahlung der geschuldeten Beiträge gefährdet sei.

Die niederländische Firma erhob gegen diese Verfügung Beschwerde beim Sozialversicherungsgericht Zürich und beantragte die Aufhebung der Verfügung. Während des laufenden Verfahrens konnte die Ausgleichskasse im November 2024 die definitiven Lohnbeiträge festsetzen, die Anfang März 2025 vollständig bezahlt wurden. Das kantonale Gericht schrieb daraufhin das Verfahren als gegenstandslos ab, verpflichtete jedoch die Ausgleichskasse zur Zahlung einer Parteientschädigung von 2'500 Franken an die Firma.

Das Bundesgericht bestätigte nun die Entscheidung des kantonalen Gerichts. Es kam zum Schluss, dass die von der Ausgleichskasse angeordnete vorsorgliche Massnahme zur Beitragssicherung nicht gerechtfertigt war. Insbesondere fehlte es an der notwendigen zeitlichen Dringlichkeit, und es gab keine Hinweise auf Zahlungsschwierigkeiten bei der Firma, die einen Beitragsverlust befürchten liessen. Da die Firma mit ihrer Beschwerde gegen die Verfügung mutmasslich erfolgreich gewesen wäre, hat sie Anspruch auf eine Parteientschädigung. Dass die Firma durch mangelnde Mitwirkung Verzögerungen bei der Beitragsfestsetzung verursacht hatte, ändert daran nichts, da der Prozess letztlich durch das unzulässige Vorgehen der Ausgleichskasse ausgelöst wurde.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-12
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 9C_450/2025