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2025-11-12
Vater verpasst Frist: Beschwerde im Sorgerechtsstreit abgewiesen
Ein Vater scheitert mit seiner Beschwerde gegen einen Kindesschutzentscheid vor Bundesgericht. Das Gericht tritt nicht ein, da die Beschwerde zu spät eingereicht wurde.
Urteil publiziert am: 2025-11-12

Ein Vater hat im Streit um Aufenthaltsort, Obhut und Besuchsrecht für sein dreijähriges Kind vor dem Bundesgericht eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies seine Beschwerde gegen einen Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Willisau-Wiggertal ab, ohne auf den Inhalt einzugehen. Grund dafür war die verspätete Einreichung seiner Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern.

Der Mann hatte ursprünglich gegen einen KESB-Entscheid vom 8. Juli 2025 Beschwerde erhoben, diese jedoch erst am 2. September eingereicht – deutlich nach Ablauf der Beschwerdefrist am 8. August. Das Kantonsgericht trat deshalb nicht auf die Beschwerde ein. Der Vater behauptete zwar, er habe den Entscheid nicht rechtzeitig erhalten, da sein Name vom Briefkasten seiner alten Wohnung entfernt worden sei. Die Zustellbescheinigung belegte jedoch, dass ihm der Entscheid am 9. Juli an seine damalige Adresse zugestellt wurde.

In seiner Beschwerde ans Bundesgericht setzte sich der Vater nicht ausreichend mit den Argumenten des Kantonsgerichts auseinander. Er legte nicht dar, warum die dokumentierte Zustellung nicht stattgefunden haben soll, obwohl die Post einen Zustellnachweis erbracht hatte. Das Bundesgericht befand daher, die Beschwerde sei "offensichtlich unzulässig" und enthalte "offensichtlich keine hinreichende Begründung". Der Vater muss nun die Gerichtskosten von 1'500 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-12
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Urteilsnummer: 5A_922/2025