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2025-11-12
Nach 18 Jahren ohne Papiere: Algerier scheitert mit Härtefallgesuch
Ein Algerier, der seit fast zwei Jahrzehnten illegal in der Schweiz lebt, blitzt mit seinem erneuten Gesuch um eine Härtefallbewilligung ab. Trotz angeblich guter Integration fehlt ein Aufenthaltsanspruch.
Urteil publiziert am: 2025-11-12

Der Fall eines seit 18 Jahren illegal in der Schweiz lebenden Algeriers ist vor dem Bundesgericht gescheitert. Der Mann hatte nach einem Umzug von Bern nach Biel erneut eine Härtefallbewilligung beantragt, nachdem sein erstes Gesuch bereits abgelehnt worden war. Die Einwohnergemeinde Biel trat auf das neue Gesuch nicht ein – eine Entscheidung, die sowohl von der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern als auch vom kantonalen Verwaltungsgericht bestätigt wurde.

In seiner Beschwerde ans Bundesgericht argumentierte der Algerier mit seiner langjährigen Anwesenheit und guten Integration. Er spreche fliessend Französisch und verfüge über gute Deutschkenntnisse, sei nie straffällig geworden und habe nie Sozialhilfe bezogen. Das Bundesgericht wies jedoch darauf hin, dass der Mann trotz seines langen Aufenthalts nie im Besitz einer gültigen Aufenthaltsbewilligung war und daher keinen Anspruch auf Schutz seines Privatlebens nach Art. 8 EMRK geltend machen könne.

Die Richter in Lausanne betonten, dass der Algerier keine "besonders ausgeprägte Integration" oder "besonders intensive Beziehung zur Schweiz" nachweisen konnte, die über eine normale Integration hinausgehen würde. Auch seine Behauptung, eine Rückkehr nach Algerien sei für ihn unzumutbar, wurde als zu vage und unbelegt zurückgewiesen. Er habe keine ernsthafte und konkrete Lebensgefahr oder das Risiko einer unmenschlichen Behandlung im Falle einer Rückkehr substanziiert darlegen können. Das Bundesgericht trat daher auf die Beschwerde nicht ein und bestätigte damit die Wegweisungsentscheidung.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-12
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Urteilsnummer: 2C_578/2025