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2025-11-12
Schuldner scheitert mit Revisionsversuch gegen Bundesgericht
Ein Mann wollte ein Bundesgerichtsurteil zur Pfändungsankündigung revidieren lassen. Das Gericht trat auf sein Gesuch nicht ein, da er keinen gültigen Revisionsgrund vorweisen konnte.
Urteil publiziert am: 2025-11-12

Das Bundesgericht hat ein Revisionsgesuch gegen ein früheres Urteil abgelehnt. Der Gesuchsteller hatte versucht, ein Bundesgerichtsurteil vom 26. September 2025 anzufechten, mit dem das Gericht seine Beschwerde gegen eine Pfändungsankündigung abgewiesen hatte. Die ursprüngliche Beschwerde war bereits vom Obergericht des Kantons Bern grösstenteils abgewiesen worden, woraufhin das Bundesgericht auf die weitere Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht eintrat.

In seinem Revisionsgesuch stützte sich der Mann auf eine erst nach dem Bundesgerichtsurteil erstellte Bestätigung des Betreibungsamts, wonach kein Rechtsöffnungstitel existiere. Das Bundesgericht stellte klar, dass ein nach dem angefochtenen Entscheid entstandenes Beweismittel keinen gültigen Revisionsgrund darstellt. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass die rechtlichen Ausführungen des Gesuchstellers grundsätzlich fehlgingen: Da er gegen die Betreibung keinen Rechtsvorschlag erhoben hatte, war kein Rechtsöffnungsentscheid nötig gewesen.

Das Bundesgericht betonte in seiner Begründung, dass eine Revision nur aus im Gesetz abschliessend genannten Gründen verlangt werden kann. Die Revision kann nicht dazu dienen, die Rechtslage erneut zu diskutieren oder eine Wiedererwägung des strittigen Entscheides zu verlangen. Da der Gesuchsteller keinen gültigen Revisionsgrund vorbringen konnte, trat das Gericht auf sein Gesuch nicht ein und auferlegte ihm die Gerichtskosten von 1'000 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-12
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Urteilsnummer: 5F_64/2025