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2025-11-12
Arzt bleibt hinter Gittern: Mordprozess rückt näher
Ein Genfer Arzt, der seine Ehefrau erschossen haben soll, muss bis zum Prozess in Haft bleiben. Das Bundesgericht sieht eine konkrete Fluchtgefahr trotz millionenschwerer Kautionsangebote.
Urteil publiziert am: 2025-11-12

Ein 57-jähriger Arzt aus Genf, der wegen Mordes an seiner Ehefrau angeklagt ist, bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen die Sicherheitshaft abgewiesen und bestätigt damit die Entscheidung der Genfer Justizbehörden. Dem Mediziner wird vorgeworfen, im Oktober 2021 seine Frau mit einem Revolver erschossen und anschließend versucht zu haben, sich des Leichnams zu entledigen. Zudem ist er wegen schwerer Betäubungsmitteldelikte angeklagt – er soll vier Kilogramm Kokain besessen und teilweise weitergegeben haben.

Der Angeklagte hatte argumentiert, er sei fest in der Schweiz verwurzelt und habe keine Fluchtabsichten. Er bot eine Kaution von 3,2 Millionen Franken sowie seine Kunstsammlung im Wert von über 500.000 Franken als Sicherheit an. Das Bundesgericht folgte jedoch der Einschätzung der Vorinstanz, dass angesichts der Schwere der Vorwürfe und der zu erwartenden hohen Strafe eine erhebliche Fluchtgefahr bestehe, die auch durch eine Millionenkaution nicht ausreichend gemindert werden könne.

Die Richter berücksichtigten dabei, dass der Angeklagte wegen Mordes mit besonderer Grausamkeit vor Gericht steht – ein Verbrechen, das mit mindestens zehn Jahren Freiheitsstrafe oder lebenslanger Haft geahndet werden kann. Obwohl der Arzt auf seine 93-jährige Mutter und drei Brüder in der Schweiz verwies, beurteilte das Gericht diese Bindungen als nicht ausreichend, um die Fluchtgefahr zu bannen. Der Prozess ist für März 2026 angesetzt, knapp fünf Monate nach dem Bundesgerichtsentscheid.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-12
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Urteilsnummer: 7B_1016/2025