Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-11-12
Winzer muss Einsicht in Pläne seiner Halle gewähren
Nach einem langen Rechtsstreit dürfen zwei Personen Einsicht in Baupläne einer Weinhalle nehmen und Kopien anfertigen. Das Bundesgericht schützt damit ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts.
Urteil publiziert am: 2025-11-12

Ein Weinbaubetrieb in Perroy (VD) wehrte sich vergeblich gegen die vollständige Akteneinsicht in die Bauunterlagen seiner Weinhalle. Zwei Privatpersonen hatten bei der Gemeinde Zugang zu mehreren Bauakten verlangt, darunter die Pläne der Weinhalle des "Domaine de Malessert". Die Gemeinde wollte den Zugang zwar gewähren, untersagte jedoch das Anfertigen von Kopien oder Fotos der Dokumente. Die Weingutbesitzer hatten argumentiert, ihre Urheberrechte würden verletzt.

Das Waadtländer Kantonsgericht hob diese Einschränkung auf, woraufhin die betroffene Weinbaufirma ans Bundesgericht gelangte. Die Lausanner Richter bestätigten nun das Urteil der Vorinstanz. Sie stellten fest, dass durch die öffentliche Auflage der Baupläne im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens diese bereits rechtlich "veröffentlicht" wurden. Damit sei eine private Nutzung inklusive Kopieren gemäß Urheberrechtsgesetz erlaubt.

Das Bundesgericht betonte, dass die Weingutbesitzer die Pläne freiwillig zur öffentlichen Auflage eingereicht hatten, auch wenn dies für eine Baubewilligung erforderlich war. Die Einsichtnehmenden wurden jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie die Kopien nur für den persönlichen Gebrauch verwenden dürfen. Eine Nutzung zu anderen Zwecken würde eine vorgängige Zustimmung der Rechteinhaber erfordern und könnte andernfalls zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-12
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_230/2025