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2025-11-12
Elternkrieg belastet Kind: Mutter erhält alleiniges Sorgerecht
Nach jahrelangem Konflikt zwischen den Eltern eines 13-jährigen Jungen hat das Bundesgericht entschieden: Die Mutter erhält das alleinige Sorgerecht. Der Dauerstreit hatte das Kind massiv belastet.
Urteil publiziert am: 2025-11-12

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Vaters abgewiesen, der das alleinige Sorgerecht für seinen 13-jährigen Sohn forderte. Die unverheirateten Eltern leben seit 2013 getrennt und stritten seit Jahren über Erziehungsfragen. Ursprünglich teilten sie sich das Sorgerecht, doch die erhoffte Entspannung der Situation blieb aus. Der Konflikt dehnte sich auf immer mehr Bereiche aus – vom Besuchsrecht über schulische Belange bis hin zu gesundheitlichen Entscheidungen und Ferienreisen.

Zahlreiche Fachpersonen, darunter die Beiständin, die Therapeutin des Kindes und die Schulsozialarbeiterin, bestätigten den chronifizierten Elternkonflikt. Dieser belastete den Jungen erheblich und brachte ihn in einen starken Loyalitätskonflikt. Weder die eingerichtete Beistandschaft noch eine Mediation führten zu Verbesserungen. Das Familiengericht Lenzburg und später das Aargauer Obergericht entschieden daher, das alleinige Sorgerecht der Mutter zu übertragen.

Das Bundesgericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass bei Sorgerechtsfragen allein das Kindeswohl entscheidend sei, nicht die "Schuldfrage" auf Elternebene. Die Alleinzuteilung an die Mutter sei gerechtfertigt, da sich der Sohn bei ihr wohlfühle und sich seit Jahren weigere, beim Vater zu übernachten. Zudem habe die neue Regelung bereits zu einer deutlichen Entspannung der Situation und einer positiven Entwicklung des Kindes geführt. Das Gericht sah in der Neuregelung eine notwendige Massnahme, um zu verhindern, dass elterliche Entscheidungen für Machtkämpfe missbraucht oder blockiert werden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-12
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Urteilsnummer: 5A_440/2025