Ein 1966 geborener Briefträger, der nach einem Herzinfarkt in Kambodscha in die Schweiz zurückkehrte, scheiterte vor Bundesgericht mit seiner Forderung nach einer höheren Invalidenrente. Der Mann hatte sich 2017 bei der IV angemeldet und erhielt nach einem polydisziplinären Gutachten rückwirkend ab November 2019 eine halbe Rente bei einem Invaliditätsgrad von 55 Prozent. Das Gutachten attestierte ihm eine 50-prozentige Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten, körperlich leichten Tätigkeit.
Der Briefträger machte geltend, dass sein Gesundheitszustand nach der Begutachtung eine deutliche Verschlechterung erfahren habe. Insbesondere verwies er auf Rückenprobleme, die 2021 zwei operative Eingriffe erforderten, sowie auf eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung. Seine behandelnden Ärzte hätten ihm mehrfach eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, was im Gutachten nicht angemessen berücksichtigt worden sei.
Das Bundesgericht folgte jedoch der Einschätzung der Vorinstanz und sah keine Anhaltspunkte für eine rentenerhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands. Die von den behandelnden Ärzten attestierten temporären Arbeitsunfähigkeiten nach den Operationen reichten nicht aus, um die grundsätzliche Beurteilung im Gutachten in Frage zu stellen. Auch die Berichte des Spitals über pneumologische Verlaufskontrollen zeigten laut Gericht keine objektiv messbare Veränderung. Die Beschwerde wurde daher als offensichtlich unbegründet abgewiesen.