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2025-11-12
Betrugsvorwurf platzt: Frau scheitert mit Klage gegen Geschäftsmann
Eine Frau wollte einen Mann wegen Betrugs belangen, weil sie angeblich über die Tragweite von Dokumenten getäuscht wurde. Das Bundesgericht weist die Beschwerde jedoch ab.
Urteil publiziert am: 2025-11-12

Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Frau abgewiesen, die einen Mann wegen Betrugs anzeigen wollte. Die Klägerin hatte behauptet, sie sei in einen Irrtum über die rechtliche Tragweite von Dokumenten versetzt worden, die sie unterschrieben hatte. Dadurch sei sie durch resultierende Schulden finanziell geschädigt worden. Bereits das Untersuchungsamt St. Gallen und die kantonale Anklagekammer hatten die Strafanzeige abgewiesen.

Die St. Galler Anklagekammer stellte in ihrer Beurteilung fest, dass kein Tatbeitrag oder eine Täuschungshandlung des Beschuldigten erkennbar sei. Selbst wenn der Mann, wie von der Klägerin behauptet, ihren damaligen Lebenspartner motiviert haben sollte, sie zur Unterschrift zu bewegen, stelle dies keine strafrechtlich relevante Handlung dar. Zudem fehlten Anhaltspunkte für eine arglistige Täuschung, da die Frau mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit die nachteiligen Schuldverhältnisse hätte vermeiden können.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da die Klägerin sich nicht ausreichend mit den Argumenten der Vorinstanz auseinandersetzte, sondern lediglich ihre eigene Sichtweise darlegte. Sie konnte nicht nachvollziehbar aufzeigen, inwiefern die Vorinstanz bei ihren Feststellungen in Willkür verfallen wäre oder gegen das Recht verstossen hätte. Das Gericht erkannte einen offensichtlichen Begründungsmangel und lehnte auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde ab.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-12
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Urteilsnummer: 7B_898/2025